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Innere Kündigung

9. Sept.
1 Min. Lesezeit

Innere Kündigung bezeichnet den inneren Rückzug eines Mitarbeiters aus dem Arbeitsleben, ohne dass er tatsächlich kündigt. Der Mitarbeiter ist meist demotiviert und zeigt weniger Engagement und Arbeitsleistung, bleibt aber formal im Unternehmen. (vgl. Schneck 2018, S. 483 ff.)


Beispiel: Ein Mitarbeiter ist mit seiner Behandlung durch den Vorgesetzten unzufrieden. Er bleibt zwar weiterhin beschäftigt und erhält 3.000 € monatlich, erledigt aber nur noch das Nötigste und beteiligt sich nicht mehr aktiv an Projekten. Er hat damit innerlich gekündigt, obwohl er keine formale Kündigung ausgesprochen hat.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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