Inländische Einkünfte
- Andreas Armster

- 24. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Inländische Einkünfte sind Einkünfte, die zwar ggf. von ausländischen Personen erzielt werden, aber einen Inlandsbezug nach § 49 EStG haben und deshalb in Deutschland steuerpflichtig sind. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 169)
Beispiel: Ein in Frankreich lebender Investor vermietet eine Wohnung in Deutschland. Die Mieteinnahmen gelten als inländische Einkünfte, da das Grundstück in Deutschland liegt, und müssen daher in Deutschland versteuert werden.
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



Kommentare