Inländer
- Andreas Armster

- 4. Mai
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Inländer sind alle Wirtschaftssubjekte, also Personen und Unternehmen, die ihren Wohnsitz oder Sitz im Inland haben – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. (vgl. Theiler 2012, S. 19)
Beispiel: Eine Studentin aus Spanien lebt und studiert in Deutschland. Da sie ihren Wohnsitz dort hat, gilt sie als Inländerin – auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit.
Theiler, W. (2012): Grundlagen der VWL: Makroökonomie. München: UVK/Lucius



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