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Inlandsemit­tenten

9. Sept.
1 Min. Lesezeit

Inlandsemit­tenten sind Unternehmen, die Finanzinstrumente an einem organisierten Markt in Deutschland ausgeben und deren Herkunftsstaat Deutschland oder ein anderer EU-Mitgliedstaat ist. Für sie gelten besondere Berichtspflichten und Offenlegungspflichten, z. B. die Erstellung eines Halbjahresfinanzberichts. (vgl. Schneck 2018, S. 483 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland gibt Aktien aus, die an der Frankfurter Börse gehandelt werden. Das Unternehmen ist ein Inlandsemit­tent und muss deshalb unter anderem einen Halbjahresfinanzbericht veröffentlichen.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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