Inkasso
Inkasso bezeichnet die Einziehung fälliger Forderungen, insbesondere von Rechnungen, Wechseln oder Schecks. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 321)
Beispiel: Ein Kunde hat eine Rechnung über 800 € nicht bezahlt, obwohl sie bereits fällig ist. Das Unternehmen lässt die 800 € Forderung einziehen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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