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Inhaltsirrtum

12. März
1 Min. Lesezeit

Ein Inhaltsirrtum liegt vor, wenn eine Person zwar genau das erklärt, was sie sagen will, sich aber über die Bedeutung oder rechtlichen Folgen ihrer Erklärung irrt. (vgl. Fischer 2023, S. 113 ff.)


Beispiel: Wenn jemand ein „Dutzend“ Waren bestellt und denkt, dass ein Dutzend 10 Stück bedeutet, obwohl es tatsächlich 12 Stück sind.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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