Inhaberscheck
Ein Inhaberscheck ist ein Scheck, der entweder direkt auf den Inhaber oder auf eine bestimmte Person mit dem Zusatz „oder Überbringer“ ausgestellt ist. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 321)
Beispiel: Ein Scheck lautet auf „Martin Riesen" oder Überbringer – 500 €“. Wer den Scheck besitzt und bei der Bank vorlegt, kann grundsätzlich die Auszahlung der 500 € verlangen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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