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Inhaberpapiere

15. Aug.
1 Min. Lesezeit

Inhaberpapiere sind Wertpapiere, deren Rechte von dem jeweiligen Inhaber geltend gemacht werden können. Sie können grundsätzlich durch Einigung und Übergabe übertragen werden, ohne dass dies auf dem Wertpapier vermerkt werden muss. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 321)


Beispiele: Inhaberaktie, Inhaberschuldverschreibung, Überbringerscheck


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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