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Inhaberklausel

15. Aug.
1 Min. Lesezeit

Eine Inhaberklausel ist ein Vermerk auf einem Wertpapier, der festlegt, dass der jeweilige Inhaber des Wertpapiers berechtigt ist, die Rechte aus dem Wertpapier geltend zu machen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 321)


Beispiel: Auf einem Wertpapier steht sinngemäß: „An den Inhaber zu zahlen.“ Wer das Wertpapier besitzt, kann damit grundsätzlich die damit verbundenen Rechte, beispielsweise die Auszahlung eines Geldbetrags, geltend machen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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