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Inhaberaktien

Inhaberaktien sind Aktien, bei denen der Eigentümer durch Besitz der Aktie selbst bestimmt wird. Die Übertragung erfolgt einfach durch Einigung und Übergabe, ohne dass die Gesellschaft informiert werden muss. Sie sind besonders leicht übertragbar und daher gut für den Börsenhandel geeignet, dürfen aber nur ausgegeben werden, wenn das Grundkapital der AG voll eingezahlt ist. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 267 ff.)


Beispiel: Die Aktie eines großen Unternehmens wie Siemens AG, die an der Börse gehandelt wird. Wenn Person A ihre Aktie an Person B verkauft, reicht die Übergabe der Aktie aus – die Gesellschaft muss nicht darüber informiert werden, und Person B wird automatisch neuer Eigentümer.


Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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