Informatorisches Unbundling
- Andreas Armster

- 25. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Informatorisches Unbundling bezeichnet die Trennung sensibler Informationen zwischen Netzbetrieb und wettbewerblichen Bereichen wie dem Vertrieb innerhalb eines Energieunternehmens. Netzbezogene Daten dürfen dem eigenen Vertrieb nicht exklusiv zugänglich sein, sondern müssen allen Marktteilnehmern diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen, um fairen Wettbewerb sicherzustellen. (vgl. Linnemann 2024, S. 9 ff.)
Beispiel: Der Netzbetreiber eines Stadtwerks darf Verbrauchsdaten und Lastgangdaten eines Industriekunden nicht exklusiv an den eigenen Stromvertrieb weitergeben, sondern muss diese Informationen allen konkurrierenden Energieanbietern zu gleichen Bedingungen zugänglich machen.
Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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