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Informationelle Selbstbestimmung

15. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die informationelle Selbstbestimmung bezeichnet das Recht eines Arbeitnehmers, selbst zu bestimmen, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Daten offengelegt werden. Einschränkungen sind grundsätzlich nur zulässig, wenn ein überwiegendes Interesse der Allgemeinheit besteht. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 321)


Beispiel: Ein Arbeitgeber möchte persönliche Daten eines Mitarbeiters an eine andere Stelle weitergeben. Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich selbst bestimmen, ob und in welchem Umfang seine persönlichen Daten offengelegt werden, sofern keine berechtigten Gründe für eine Einschränkung bestehen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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