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Inflationsausgleichsprämie

10. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Inflationsausgleichsprämie ist eine steuerfreie und sozialabgabenfreie Sonderzahlung des Arbeitgebers zur Entlastung der Beschäftigten wegen gestiegener Lebenshaltungskosten. Bis zu 3.000 € konnten steuerfrei zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden. (vgl. Puke 2023, S. 153)


Beispiel: Ein Arbeitgeber zahlt einem Arbeitnehmer 2.500 € Inflationsausgleichsprämie zusätzlich zum Gehalt. Die Zahlung bleibt steuerfrei und sozialabgabenfrei.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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