Indossant
Ein Indossant ist die Person, die ein Orderpapier durch ein Indossament auf eine andere Person überträgt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 320)
Beispiel: Merlin besitzt einen Wechsel über 1.000 € und überträgt ihn durch ein Indossament an Alina. Merlin ist der Indossant, Alina ist die neue Inhaberin des Orderpapiers.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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