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Indossament

Ein Indossament ist eine schriftliche Erklärung auf der Rückseite eines Orderpapiers, mit der der bisherige Inhaber festlegt, dass die Rechte aus dem Papier auf eine andere, von ihm genannte Person übertragen werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 320)


Beispiel: Markus besitzt einen Wechsel über 1.000 €. Auf der Rückseite erklärt er, dass die 1.000 € an Melanie gezahlt werden sollen, und überträgt den Wechsel an sie. Diese schriftliche Übertragung nennt man Indossament.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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