Individualgut
- Andreas Armster

- 16. Juni
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Ein Individualgut ist ein Gut, das von privaten Anbietern bereitgestellt wird und bei dem sowohl das Ausschlussprinzip (Nichtzahler können ausgeschlossen werden) als auch das Rivalitätsprinzip (Nutzung durch eine Person verringert die Nutzungsmöglichkeiten anderer) gelten. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 109)
Beispiele: Kleidung, Lebensmittel oder ein Auto sind Individualgüter.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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