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Indirekte Steuern

Indirekte Steuern sind Steuern, die zunächst bei Herstellern, Händlern oder Dienstleistern erhoben und über den Preis ganz oder teilweise auf die Verbraucher überwälzt werden. Sie belasten damit die Einkommensverwendung statt direkt das Einkommen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 109)


Beispiel: Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist eine indirekte Steuer, da sie im Kaufpreis enthalten ist und vom Endverbraucher getragen wird.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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