Indirekt progressiver Tarif
- Andreas Armster

- 20. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Ein indirekt progressiver Tarif ist ein Steuertarif und liegt vor, wenn der Grenzsteuersatz konstant bleibt, aber der Durchschnittsteuersatz mit steigender Bemessungsgrundlage ansteigt. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 15)
Beispiel: Ab einem bestimmten Einkommen bleibt der Grenzsteuersatz z. B. konstant bei 42 %, aber der durchschnittliche Steuersatz steigt weiter an, weil ein größerer Teil des Einkommens mit 42 % besteuert wird.
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



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