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Indirekt progressiver Tarif

Ein indirekt progressiver Tarif ist ein Steuertarif und liegt vor, wenn der Grenzsteuersatz konstant bleibt, aber der Durchschnittsteuersatz mit steigender Bemessungsgrundlage ansteigt. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 15)


Beispiel: Ab einem bestimmten Einkommen bleibt der Grenzsteuersatz z. B. konstant bei 42 %, aber der durchschnittliche Steuersatz steigt weiter an, weil ein größerer Teil des Einkommens mit 42 % besteuert wird.


von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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