Inbound-Fälle
- Andreas Armster

- 24. Apr.
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Inbound-Fälle sind Sachverhalte, bei denen ausländische Steuerpflichtige Einkünfte aus dem Inland erzielen und damit im Inland beschränkt steuerpflichtig sind. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 167)
Beispiel: Ein in England wohnender Investor vermietet eine Immobilie in Deutschland. Die daraus erzielten Mieteinnahmen unterliegen in Deutschland der Besteuerung, da es sich um inländische Einkünfte eines beschränkt Steuerpflichtigen handelt.
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



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