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Importkartell

Ein Importkartell ist ein Kartell, dessen Vereinbarung die Einfuhr von Gütern oder Dienstleistungen betrifft. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 319)


Beispiel: Mehrere deutsche Unternehmen vereinbaren gemeinsam, bestimmte Waren aus dem Ausland nur zu festgelegten Bedingungen einzuführen. Eine solche Vereinbarung bezeichnet man als Importkartell.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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