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Immaterielle Wirtschaftsgüter

23. Apr.
1 Min. Lesezeit

Immaterielle Wirtschaftsgüter sind nicht körperliche Vermögenswerte (z. B. Rechte oder geistige Leistungen), die dem Unternehmen einen wirtschaftlichen Nutzen bringen und bewertbar sind. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 87)


Beispiele: Markenrecht, Patent, Lizenz, Firmenwert, Software, Domain, Kundenstamm


von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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