top of page
Affiliate.png

Immaterielle Anlagegüter

28. Sept.
1 Min. Lesezeit

Immaterielle Anlagegüter (Intangible Assets) sind nichtmaterielle Vermögensgegenstände eines Unternehmens. Bei Kapitalgesellschaften werden sie in der Bilanz vor dem Sachanlagevermögen ausgewiesen. Zu ihnen gehören beispielsweise Lizenzen, Software und sonstige Rechte. Für erworbene immaterielle Anlagegüter und den derivativen Firmenwert besteht grundsätzlich Aktivierungspflicht. Für selbst erstellte immaterielle Anlagegüter besteht grundsätzlich ein Aktivierungswahlrecht, während selbst erstellte Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und vergleichbare Vermögensgegenstände einem Aktivierungsverbot unterliegen. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 109)


Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Softwarelizenz für 50.000 € zur langfristigen Nutzung. Die Lizenz stellt ein immaterielles Anlagegut dar und wird mit 50.000 € aktiviert. Eine selbst entwickelte Marke des Unternehmens darf dagegen nicht aktiviert werden.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

Kommentare


bottom of page