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IHK

15. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die IHK (Industriekammern und Handelskammern) sind regional organisierte Selbstverwaltungsorganisationen, die die Interessen der gewerblichen Wirtschaft vertreten. Sie fördern und beraten Unternehmen und sind außerdem für die Berufsausbildung zuständig. Die Mitgliedschaft besteht für die betreffenden Gewerbetreibenden kraft Gesetzes. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 320)


Beispiel: IHK-Schleswig-Holstein


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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