IAS-Verordnung
- Andreas Armster

- 20. Aug.
- 1 Min. Lesezeit
Die IAS-Verordnung ist eine EU-Verordnung, die die Anwendung der IFRS in Europa regelt. Sie verpflichtet kapitalmarktorientierte Unternehmen zur IFRS-Anwendung im Konzernabschluss und ermöglicht nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen die freiwillige Nutzung. In Deutschland war eine nationale Umsetzung nötig, da Wahlrechte bestehen und das Verhältnis zum HGB geklärt werden musste. (vgl. Heyd/Zorn 2020, S. 18 ff.)
Beispiel: Ein in Frankfurt börsennotierter Automobilkonzern (z. B. die BMW AG) muss seinen Konzernabschluss nach den IFRS erstellen – das ist verpflichtend durch die IAS-Verordnung.
Heyd, R.; Zorn, D. (2020): Internationale Rechnungslegung. München: UVK Verlag


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