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Höhere Gewalt

16. Aug.
1 Min. Lesezeit

Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und außergewöhnliches Ereignis, das auch durch die größtmögliche zumutbare Sorgfalt nicht verhindert werden kann. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 309)


Beispiel: Ein Unternehmen kann eine Lieferung nicht rechtzeitig ausführen, weil eine unerwartete Überschwemmung die einzige Zufahrtsstraße blockiert. Da das Ereignis von außen kommt und nicht verhindert werden konnte, handelt es sich um höhere Gewalt.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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