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Höchstwertprinzip

Das Höchstwertprinzip ist ein Bewertungsgrundsatz im Rechnungswesen, der besagt, dass Schulden (Verbindlichkeiten) am Bilanzstichtag mit dem höchsten Wert anzusetzen sind, der aus mehreren möglichen Werten resultieren kann. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 123)


Beispiel: Eine Verbindlichkeit steigt aufgrund eines ungünstigen Wechselkurses von 200 € auf 230 €. In der Bilanz muss dann der höhere Wert von 230 € angesetzt werden, auch wenn dadurch das Eigenkapital sinkt.


Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas

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