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Höchstpreise

11. Apr.
1 Min. Lesezeit

Höchstpreise sind staatlich festgelegte Preise, die nicht überschritten werden dürfen, um Güter für Verbraucher bezahlbar zu halten. (vgl. Scheuring 1997, S. 51 f.)


Beispiel: Der Staat legt für Brot einen Höchstpreis von 1 Euro fest, obwohl der Marktpreis 1,50 Euro wäre.


Scheuring, F. (1997): VWL für Berufsschulen. 5. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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