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Händlergarantie

18. Aug.
1 Min. Lesezeit

Eine Händlergarantie ist eine Zusicherung des Händlers über Gewährleistungsrechte. Sie kann lediglich auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinweisen oder versuchen, diese einzuschränken. Gesetzliche Gewährleistungsrechte dürfen jedoch nicht ausgeschlossen oder beschnitten werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 295)


Beispiel: Ein Händler verkauft ein Handy und verspricht eine zweijährige Garantie. Selbst wenn der Händler die Garantiebedingungen einschränkt, dürfen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers dadurch nicht ausgeschlossen werden.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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