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Hundesteuer

16. Juni
1 Min. Lesezeit

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer auf das Halten von Hunden. Sie dient der Einnahmeerzielung und soll zugleich die Anzahl der gehaltenen Hunde begrenzen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 108)


Beispiel: Für jeden gehaltenen Hund erhebt die Gemeinde einen festgelegten Steuerbetrag. Für mehrere Hunde oder bestimmte Hunderassen gelten oft höhere Steuersätze.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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