Hinzurechnungen
- Andreas Armster

- 24. Apr.
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Hinzurechnungen sind bestimmte Aufwendungen (z. B. Zinsen, Mieten), die dem Gewinn für die Gewerbesteuer teilweise wieder hinzugerechnet werden, um den Gewerbeertrag zu ermitteln. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 155 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen hat einen Gewinn von 50.000 € und zahlt zusätzlich 250.000 € Zinsen. Ein Teil dieser Zinsen wird für die Gewerbesteuer wieder hinzugerechnet, sodass sich der Gewerbeertrag erhöht und mehr Gewerbesteuer anfällt.
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



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