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Hinweispflicht

16. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die Hinweispflicht verpflichtet einen Handwerker, den Kunden darauf hinzuweisen, wenn eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, weil die Reparaturkosten den Wert der zu reparierenden Sache übersteigen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 309)


Beispiel: Ein Handwerker soll einen alten Fernseher reparieren. Die Reparatur würde 400 € kosten, der Fernseher ist aber nur noch 200 € wert. Der Handwerker muss den Kunden darauf hinweisen, dass sich die Reparatur wirtschaftlich nicht lohnt.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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