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Hinterbliebenenrente

16. Aug.
1 Min. Lesezeit

Eine Hinterbliebenenrente ist eine Geldleistung der gesetzlichen Rentenversicherung oder Unfallversicherung, die Hinterbliebene eines verstorbenen Versicherten bzw. Versehrten erhalten. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 308)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer stirbt und hinterlässt eine Ehefrau und ein Kind. Die Hinterbliebenen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Hinterbliebenenrente erhalten, um einen Teil der finanziellen Folgen des Todesfalls auszugleichen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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