Hilfslöhne
- Andreas Armster

- vor 7 Tagen
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Hilfslöhne sind Löhne für Arbeiten, die den Produkten nicht direkt zugerechnet werden können, sondern nur indirekt zum Endprodukt beitragen, wie z. B. Instandhaltungslöhne, Reinigungslöhne oder Botenlöhne. Sie gelten stets als Gemeinkosten. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 85)
Beispiel: Ein Betrieb zahlt dem Betriebselektriker 2.000 € im Monat für die Wartung der Maschinen. Diese Lohnkosten können nicht direkt auf ein einzelnes Produkt zugerechnet werden und gelten daher als Hilfslöhne (Gemeinkosten).
Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag


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