Hilfsfiskus
- Andreas Armster

- 16. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Als Hilfsfiskus bezeichnet man eine öffentlich-rechtliche Einrichtung (Parafiskus), die staatliche Aufgaben erfüllt und meist auf staatliche Initiative gegründet wurde, aber außerhalb des eigentlichen Staatshaushalts tätig ist. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 107)
Beispiel: Sozialversicherungsträger
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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