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Herstellergarantie

16. Aug.
1 Min. Lesezeit

Eine Herstellergarantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung des Herstellers, die dem Käufer neben den gesetzlichen Ansprüchen gegenüber dem Verkäufer weitere Ansprüche einräumt. Der Hersteller kann dabei selbst festlegen, unter welchen Bedingungen und wie die Garantie in Anspruch genommen werden kann. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 308)


Beispiel: Ein Kunde kauft einen Fernseher mit 2 Jahren Herstellergarantie. Nach einem Jahr geht das Gerät kaputt. Wenn die Garantiebedingungen erfüllt sind, kann der Kunde den Garantieschein und das defekte Gerät beim vorgesehenen Händler oder Hersteller einreichen und eine Reparatur oder einen Austausch erhalten.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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