Hersteller
Als Hersteller gilt nicht nur derjenige, der ein Endprodukt, Grundstoff oder Teilprodukt herstellt, sondern auch, wer sich durch seinen Namen oder seine Marke als Hersteller ausgibt. Auch Importeure und bestimmte Lieferanten können rechtlich als Hersteller gelten. Dadurch können sie für Sachmängel oder Rechtsmängel des Produkts haften. (vgl. Schneck 2018, S. 459 ff.)
Beispiel: Ein Unternehmen kauft einen Fernseher in China ein und verkauft ihn in Deutschland unter seiner eigenen Marke „TechPro“. Obwohl das Unternehmen den Fernseher nicht selbst produziert, gilt es als Hersteller, weil es das Produkt unter seinem eigenen Namen vertreibt. Ist der Fernseher mangelhaft und verursacht dadurch einen Schaden, kann das Unternehmen dafür haften.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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