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Herausgabepflicht des Arbeitnehmers

17. Aug.
1 Min. Lesezeit

Die Herausgabepflicht des Arbeitnehmers bedeutet, dass der Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Tätigkeit dem Arbeitgeber alles zurückgeben muss, was er für die Ausübung seiner Arbeit von ihm erhalten hat (§ 667 BGB). (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 308)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber einen Laptop und ein Diensthandy für seine Arbeit. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss er beide Geräte an den Arbeitgeber zurückgeben.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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