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Heizölsteuer

16. Juni
1 Min. Lesezeit

Die Heizölsteuer war ursprünglich Teil der Mineralölsteuer und ist heute Bestandteil der Energiesteuer. Sie belastet Heizöl als Energieträger und dient der Erzielung staatlicher Einnahmen sowie der Lenkung des Energieverbrauchs. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 106 f.)


Beispiel: Für Heizöl fällt nach dem Energiesteuergesetz eine Steuer an, die grundsätzlich 130 € je 1.000 kg Heizöl beträgt.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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