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Heizkostenzuschuss

10. Juli
1 Min. Lesezeit

Der Heizkostenzuschuss ist eine staatliche Einmalzahlung, die einkommensschwache Haushalte (z. B. Wohngeld-Empfänger oder BAföG-Empfänger) wegen gestiegener Heizkosten finanziell entlasten soll. (vgl. Puke 2023, S. 148)


Beispiel: Ein BAföG-Empfänger, der nicht bei den Eltern wohnt, erhielt einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 230 € (bzw. später 345 €).


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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