Heizkostenverordnung
Die Heizkostenverordnung ist die Rechtsgrundlage für die Abrechnung der Kosten von zentralen Heizanlagen und Warmwasseranlagen. Sie schreibt vor, dass ein Teil der Kosten verbrauchsabhängig auf die einzelnen Mietparteien verteilt wird. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 307)
Beispiel: In einem Mehrfamilienhaus werden die Heizkosten mithilfe von Heizkostenverteilern erfasst. Ein Mieter verbraucht mehr Heizenergie als seine Nachbarn und trägt deshalb einen höheren verbrauchsabhängigen Anteil der Heizkosten.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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