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Heimatlandansatz

31. Juli 2025
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 1. Aug. 2025

Beim Heimatlandansatz der Entgeltermittlung wird die Vergütung für ins Ausland entsandte Mitarbeiter nach den Gehaltsstrukturen und Gehaltsstandards des Heimatlandes berechnet. Ergänzt wird diese durch Kaufkraftausgleich und Zulagen, um die Unterschiede zum Einsatzland abzufedern. Ziel ist es, eine vergleichbare Vergütung wie im Heimatland sicherzustellen. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 478 f.)


Beispiel: Ein deutscher Ingenieur wird für drei Jahre nach Brasilien entsendet. Er erhält weiterhin sein deutsches Gehalt, zahlt in Deutschland Steuern und Sozialabgaben. Zusätzlich bekommt er einen Kaufkraftausgleich und eine Auslandszulage, damit sein Lebensstandard trotz höherer Kosten vor Ort erhalten bleibt.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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