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Heimarbeiter

17. Aug.
1 Min. Lesezeit

Heimarbeiter sind Personen, die zu Hause oder in einer eigenen Arbeitsstätte im Auftrag eines Gewerbetreibenden arbeiten. Sie bestimmen ihre Arbeitszeit und Arbeitsleistung selbst, überlassen die Verwertung ihrer Arbeitsergebnisse aber dem Auftraggeber. Sie gelten als arbeitnehmerähnliche Personen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 307)


Beispiel: Eine Person fertigt zu Hause im Auftrag eines Unternehmens Produkte an. Sie kann selbst bestimmen, wann und wie lange sie arbeitet, liefert die fertigen Produkte aber anschließend an das Unternehmen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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