Hebesatz
- Andreas Armster

- 16. Juni
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Der Hebesatz ist ein von der Gemeinde festgelegter Prozentsatz, mit dem der Steuermessbetrag multipliziert wird, um die Höhe der Grundsteuer oder Gewerbesteuer zu berechnen. Er ermöglicht den Gemeinden eine gewisse Steuerautonomie. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 106)
Beispiel: Beträgt der Steuermessbetrag 1.000 € und der Hebesatz 400 %, ergibt sich eine Gewerbesteuer von 4.000 €.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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