Haustürgeschäfte
Haustürgeschäfte sind Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, die unter bestimmten Umständen außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers zustande kommen, z. B. in der Privatwohnung oder am Arbeitsplatz des Verbrauchers. Bei solchen Geschäften steht dem Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 305 f.)
Beispiel: Ein Verkäufer klingelt unangekündigt an der Wohnungstür und bietet einem Verbraucher einen Staubsauger für 500 € an. Der Verbraucher unterschreibt den Vertrag direkt vor Ort. Da der Vertrag durch ein solches Verkaufsgespräch in der Privatwohnung zustande gekommen ist, handelt es sich um ein Haustürgeschäft. Der Verbraucher kann den Vertrag grundsätzlich innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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