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Hausratversicherung

17. Aug.
1 Min. Lesezeit

Eine Hausratversicherung versichert die beweglichen Sachen des privaten Lebensbereichs, die sich in der Wohnung des Versicherungsnehmers befinden. Dazu gehören beispielsweise Einrichtungsgegenstände, Gebrauchsgüter und Verbrauchsgüter. Versichert sind je nach Vertrag unter anderem Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl und Raub; zusätzlich können beispielsweise Leitungswasser, Sturm und Hagel abgesichert werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 305)


Beispiel: Bei einem Einbruch werden aus einer Wohnung ein Fernseher, ein Laptop und andere persönliche Gegenstände gestohlen. Diese Gegenstände gehören zum Hausrat und können von der Hausratversicherung ersetzt werden.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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