Haushaltssatzung
- Andreas Armster

- 16. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Die Haushaltssatzung ist der von der Gemeindevertretung beschlossene Rechtsakt, mit dem der kommunale Haushaltsplan verbindlich festgestellt wird. Sie legt insbesondere Einnahmen, Ausgaben, Kreditaufnahmen und Steuerhebesätze fest. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 105)
Beispiel: Mit der Haushaltssatzung beschließt eine Gemeinde ihren Haushalt für das kommende Jahr und bestimmt dabei auch die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



Kommentare