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Haushaltsreform

16. Juni
1 Min. Lesezeit

Die Haushaltsreform von 1967/1969 modernisierte das deutsche Haushaltsrecht. Sie führte ein einheitliches Haushaltsrecht für Bund und Länder ein, stärkte die wirtschafts- und finanzpolitische Steuerungsfunktion des Haushalts und etablierte die mehrjährige Finanzplanung. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 105)


Beispiel: Mit der Haushaltsreform wurden das Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und die Bundeshaushaltsordnung (BHO) eingeführt.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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