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Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

10. Juli
1 Min. Lesezeit

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten im privaten Haushalt (z. B. Reinigung, Gartenpflege oder Kinderbetreuung), für die 20 % der Kosten direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden können. Der Steuerbonus beträgt je nach Art der Leistung bis zu 510 € bzw. 4.000 € pro Jahr. (vgl. Puke 2023, S. 147)


Beispiel: Ein Haushalt bezahlt 3.000 € für eine Reinigungsfirma. 20 % (= 600 €) können direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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