Haushaltskontrolle
- Andreas Armster

- 16. Juni
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Die Haushaltskontrolle ist die Überprüfung der ordnungsgemäßen und zweckmäßigen Durchführung eines öffentlichen Haushalts. Sie umfasst die Kontrolle durch Verwaltung, Rechnungshöfe und Parlament. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 104)
Beispiel: Der Bundesrechnungshof prüft die Haushaltsführung des Bundes und berichtet dem Bundestag, der anschließend über die Entlastung der Regierung entscheidet.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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