Haushaltsgesetz
- Andreas Armster

- 16. Juni
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Das Haushaltsgesetz ist das vom Parlament beschlossene Gesetz, mit dem der Haushaltsplan eines Staates für ein Haushaltsjahr verbindlich festgestellt wird. Es regelt insbesondere Einnahmen, Ausgaben und Kreditaufnahmen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 102)
Beispiel: Der Bundestag verabschiedet jährlich das Haushaltsgesetz des Bundes, dem der Haushaltsplan als Anlage beigefügt ist.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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